Inhaltsverzeichnis
- Einbindung in Angebote und Auftragsbestaetigungen
- 1. Geltungsbereich
- 2. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
- 3. Preise, Gewichte und Berechnung
- 4. Lieferung, Abholung und Gefahruebergang
- 5. Zuschnitt, Anarbeitung und technische Toleranzen
- 6. Werkstoffe, Normen, Pruefzeugnisse und Rueckverfolgbarkeit
- 7. Zahlung und Aufrechnung
- 8. Eigentumsvorbehalt
- 9. Untersuchung, Ruege und Maengelhaftung
- 10. Rueckgabe, Stornierung und Sonderanfertigungen
- 11. Haftung
- 12. Datenschutz und Unterlagen
- 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 14. Schlussbestimmungen
Einbindung in Angebote und Auftragsbestaetigungen
Es gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen fuer den Offline-Stahlhandel, abrufbar unter https://huisgen.de/verkaufsbedingungen-stahlhandel.html. Abweichende Einkaufs- oder Geschaeftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdruecklich in Textform zustimmen.
Es gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen fuer den Offline-Stahlhandel, die diesem Angebot / dieser Auftragsbestaetigung beigefuegt sind. Abweichende Einkaufs- oder Geschaeftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdruecklich in Textform zustimmen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten fuer alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschaefte der Franz Huisgen GmbH & Co. KG im stationaeren und sonstigen Offline-Stahlhandel, insbesondere fuer Bestellungen per Telefon, E-Mail, Fax, persoenlich, ueber Angebot und Auftragsbestaetigung sowie fuer Abhol- und Liefergeschaefte.
1.2 Diese Bedingungen gelten gegenueber Unternehmern, juristischen Personen des oeffentlichen Rechts und oeffentlich-rechtlichen Sondervermoegen. Gegenueber Verbrauchern gelten sie nur, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Einkaufs- oder Geschaeftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdruecklich in Textform zustimmen. Die vorbehaltlose Ausfuehrung einer Lieferung oder Leistung gilt nicht als Zustimmung.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestaetigung, gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestaetigung in Textform, durch Lieferung, durch Bereitstellung zur Abholung oder durch sonstige Ausfuehrung des Auftrags zustande.
2.3 Fuer Inhalt und Umfang des Vertrags ist unsere Auftragsbestaetigung massgeblich. Der Kunde hat sie unverzueglich zu pruefen und uns offensichtliche Abweichungen unverzueglich mitzuteilen.
2.4 Angaben zu Gueten, Werkstoffen, Normen, Massen, Gewichten, Tragfaehigkeit, Verwendbarkeit, Schnittbildern, Abbildungen oder technischen Beschreibungen sind nur Beschaffenheitsangaben, soweit sie ausdruecklich vereinbart sind. Sie stellen keine Garantie und keine Zusicherung einer besonderen Eignung dar, sofern wir dies nicht ausdruecklich in Textform erklaeren.
3. Preise, Gewichte und Berechnung
3.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Mangels besonderer Vereinbarung verstehen sich Preise ab Lager, zuzueglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Transport, Verpackung, Zuschlaegen, Bearbeitung, Pruefzeugnissen und sonstigen Nebenkosten.
3.2 Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Einheiten. Gewichte koennen durch Verwiegung oder nach theoretischem Gewicht auf Grundlage der einschlaegigen Tabellen und Werkstoffdaten ermittelt werden.
3.3 Bei Stahl und Metallen sind handelsuebliche Mehr- oder Mindergewichte, Walz-, Dicken- und Masstoleranzen produktbedingt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die einschlaegigen DIN-/EN-Normen, Werkstoffblaetter und handelsueblichen Toleranzen.
3.4 Legierungs-, Energie-, Teuerungs-, Fracht- oder sonstige Zuschlaege koennen gesondert berechnet werden, sofern sie vereinbart oder handelsueblich sind oder sich aus dem Auftrag ergeben.
4. Lieferung, Abholung und Gefahruebergang
4.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdruecklich in Textform als verbindlich bestaetigt wurden.
4.2 Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Bei Lieferung durch uns oder durch Spedition erfolgt die Entladung, soweit nicht anders vereinbart, an der Bordsteinkante bzw. an einer mit LKW befahrbaren und sicher erreichbaren Entladestelle. Fuer geeignete Zufahrt, Entladepersonal und Entladegeraet ist der Kunde verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Die Gefahr geht bei Abholung mit Bereitstellung und Anzeige der Abholbereitschaft, bei Versand mit Uebergabe an den Frachtfuehrer oder Spediteur, bei Lieferung durch uns spaetestens mit Ankunft an der vereinbarten Entladestelle auf den Kunden ueber. Gegenueber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gefahruebergangsregeln.
4.4 Teillieferungen sind zulaessig, soweit sie fuer den Kunden zumutbar sind.
4.5 Ereignisse hoeherer Gewalt, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstoerungen, Arbeitskampf, Energie- oder Transportstoerungen, behoerdliche Massnahmen und vergleichbare Umstaende, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlaengern Lieferfristen angemessen.
5. Zuschnitt, Anarbeitung und technische Toleranzen
5.1 Zuschnitte, Saegearbeiten, Bohrungen, Brenn-, Plasma-, Laser-, Scher- oder sonstige Bearbeitungen erfolgen nach den vereinbarten Angaben des Kunden. Der Kunde ist fuer die Richtigkeit, Vollstaendigkeit und technische Eignung seiner Angaben, Zeichnungen, Stuecklisten, Dateien und Massvorgaben verantwortlich.
5.2 Soweit nicht ausdruecklich engere Toleranzen vereinbart und von uns bestaetigt sind, gelten fuer reine Laengen- und Format-Zuschnitte folgende betriebs- und handelsuebliche Zuschnitttoleranzen:
- Stabstahl, Rohre, Profile, Formstahl und Traeger: +/- 3 mm
- Blech- und Plattenzuschnitte in Laenge und Breite: +/- 3 mm
- Sondertoleranzen, winklige Schnitte, Passschnitte, Gehrungen, Bohrbilder oder montagefertige Bauteile nur nach ausdruecklicher Vereinbarung
5.3 Fuer Walzprodukte und Ausgangsmaterialien gelten vorrangig die einschlaegigen Produktnormen und Werkstoffnormen, insbesondere je nach Produktart:
- DIN EN 10025 fuer warmgewalzte Baustahl-Erzeugnisse
- DIN EN 10034 fuer I- und H-Profile / Traeger, soweit einschlaegig
- DIN EN 10279 fuer U-Profile, soweit einschlaegig
- DIN EN 10051 fuer warmgewalztes Band und daraus abgelaengte Bleche/Tafeln, soweit einschlaegig
- weitere produkt- und werkstoffbezogene Normen nach Vereinbarung oder Auftragsbestaetigung
5.4 Saege-, Scher-, Brenn- oder andere Bearbeitungskanten koennen Grate, Anlauffarben, Rauheiten, Verzug, Waermeeinflusszonen oder leichte Formabweichungen aufweisen, soweit dies verfahrensbedingt und handelsueblich ist. Entgraten, Richten, Reinigen, Konservieren, Verpacken, Kennzeichnen oder besondere Oberflaechenanforderungen werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind.
5.5 Zuschnitt- und Anarbeitungsleistungen begruenden keine statische, konstruktive oder baurechtliche Pruefung durch uns. Der Kunde bleibt fuer Planung, Statik, konstruktive Eignung, Normkonformitaet der Verwendung und behoerdliche Anforderungen verantwortlich.
6. Werkstoffe, Normen, Pruefzeugnisse und Rueckverfolgbarkeit
6.1 Werkstoffgueten, Normen, Abmessungen, Lieferzustaende und Oberflaechen richten sich nach der Auftragsbestaetigung. Soweit dort keine besondere Vereinbarung getroffen ist, liefern wir handelsuebliche Ware in handelsueblicher Ausfuehrung.
6.2 Pruefbescheinigungen, Werkszeugnisse, Abnahmepruefzeugnisse, 3.1-Zeugnisse oder sonstige Dokumente nach DIN EN 10204 werden nur geschuldet, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss ausdruecklich bestellt und von uns bestaetigt wurden. Nachtraegliche Beschaffung ist nur moeglich, soweit sie technisch und organisatorisch noch realisierbar ist.
6.3 Der Kunde hat uns vor Vertragsschluss mitzuteilen, wenn Ware fuer besondere Einsatzzwecke bestimmt ist, insbesondere fuer tragende Bauwerke, sicherheitsrelevante Bauteile, Druckgeraete, Schweisskonstruktionen, EN-1090-pflichtige Bauteile, Lebensmittelkontakt, chemische Beanspruchung oder sonstige besondere Anwendungen.
6.4 CE-Kennzeichnungen, Leistungserklaerungen, Herstellererklaerungen oder sonstige Konformitaetsnachweise schulden wir nur, soweit dies gesetzlich zwingend ist oder ausdruecklich vereinbart wurde.
7. Zahlung und Aufrechnung
7.1 Rechnungen sind zu dem vereinbarten Zahlungsziel faellig. Ohne Vereinbarung sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zahlbar.
7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Wir koennen weitere Lieferungen von Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Ausgleich offener Forderungen abhaengig machen.
7.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskraeftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurueckbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhaeltnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
8.2 Gegenueber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollstaendigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschaeftsbeziehung unser Eigentum.
8.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschaeftsgang weiterveraeussern oder verarbeiten, sofern er nicht in Zahlungsverzug ist. Forderungen aus der Weiterveraeusserung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
8.4 Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt fuer uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Entsteht Miteigentum, bestimmt sich unser Anteil nach dem Wert der Vorbehaltsware im Verhaeltnis zum Wert der neuen Sache.
9. Untersuchung, Ruege und Maengelhaftung
9.1 Unternehmer haben die Ware unverzueglich nach Lieferung oder Abholung zu untersuchen. Offensichtliche Maengel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschaeden sind unverzueglich in Textform zu ruegen. Fuer Kaufleute gilt insbesondere § 377 HGB.
9.2 Bei berechtigten Maengeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfuellung durch Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift, soweit gesetzlich zulaessig.
9.3 Handelsuebliche oder normgerechte Abweichungen in Mass, Gewicht, Guete, Oberflaeche, Ebenheit, Geradheit, Farbe, Schnittbild oder Toleranz stellen keinen Mangel dar.
9.4 Maengelansprueche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemaesser Verwendung, natuerlichem Verschleiss, fehlerhafter Lagerung, Korrosion nach Gefahruebergang, ungeeigneter Weiterverarbeitung, fehlender Pflege, nachtraeglicher Veraenderung oder Verwendung fuer einen uns nicht mitgeteilten besonderen Einsatzzweck.
9.5 Gegenueber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Maengelhaftungsrechte.
10. Rueckgabe, Stornierung und Sonderanfertigungen
10.1 Rueckgaben und Stornierungen beduerfen unserer Zustimmung, sofern kein gesetzliches Recht besteht.
10.2 Sonderbeschaffungen, Zuschnitte, Fixlaengen, bearbeitete Ware und nach Kundenvorgabe gefertigte Ware sind grundsaetzlich von Rueckgabe und Stornierung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.
10.3 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberuehrt. Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und fuer deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher massgeblich ist oder die eindeutig auf persoenliche Beduerfnisse zugeschnitten sind, kann ein Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein.
11. Haftung
11.1 Wir haften unbeschraenkt bei Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit, Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei uebernommenen Garantien.
11.2 Bei leicht fahrlaessiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags erst ermoeglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmaessig vertrauen darf.
11.3 Im Uebrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulaessig, ausgeschlossen.
12. Datenschutz und Unterlagen
12.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Durchfuehrung von Anfragen, Angeboten, Auftraegen, Lieferungen, Zahlungen und gesetzlichen Pflichten. Weitere Informationen enthaelt unsere Datenschutzerklaerung unter https://huisgen.de/datenschutz.html.
12.2 Zeichnungen, Unterlagen, Muster, Daten und sonstige Materialien des Kunden werden nur im Rahmen des Auftrags verwendet. Der Kunde sichert zu, dass er zur Verwendung berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenueber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewoehnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist Gerichtsstand unser Sitz. Wir bleiben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
14.2 Aenderungen und Ergaenzungen des Vertrags beduerfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.